Mitgliedschaft

Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft

Eine Vollmitgliedschaft im Bundesverband Tiergestützte Intervention setzt eine qualifizierte & zertifizierte Ausbildung voraus. Anerkannt werden ausschließlich Weiterbildungen zur Fachkraft für tiergestützte Intervention sowie für Reittherapeut:innen oder Reitpädagog:innen, die von einem ISAAT- oder ESAAT-zertifizierten Institut durchgeführt wurden.
Diese Institute erfüllen die Anforderungskriterien des Bundesverbandes.

Eine Liste der akkreditierten Weiterbildungsinstitute können Sie hier einsehen.

Bewerber:innen, die ihre Qualifikation an einem ISAAT- oder ESAAT-zertifizierten Institut erworben haben, berechtigt der Nachweis einer entsprechenden Weiterbildung zur Aufnahme als Vollmitglied im Bundesverband.

Sie machen gerade eine Weiterbildung zur Fachkraft für tiergestützte Interventionen (ISAAT- oder ESAAT-akkreditiert) und möchten schon Mitglied im BTI werden? 

Sie können Mitglied auf Widerruf (beitragsfrei und ohne Stimmrecht) werden. Wenn Sie uns nach Abschluss der Ausbildung Ihr Abschlusszeugnis bis spätestens 3 Monate nach der Prüfung vorlegen, werden sie automatisch Vollmitglied und zahlen das erste Kalenderjahr den ermäßigten Beitrag von 60,-, ansonsten erlischt die Mitgliedschaft auf Widerruf.

Antragsformulare

Sie haben eine ESAAT- oder ISAAT zertifizierte Weiterbildung zur Fachkraft für tiergestützte Interventionenen abgeschlossen oder sind gerade in der Weiterbildung? Dann verwenden Sie bitte dieses Antragsformular:

Fördermitgliedschaft

Sie wollen den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Ziele unterstützen? Werden Sie Fördermitglied!

Verwendung des BTI-Logos

Für die Verwendung gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Die Verwendung des BTI-Logos ist nur Vollmitgliedern des BTI gestattet.

  2. Die Verwendung des BTI-Logos ist nur dem einzelnen Mitglied gestattet, nicht der Institution, für die das Mitglied tätig ist. Ein Hinweis auf die Mitgliedschaft und das Logo müssen eindeutig der jeweiligen Person zugeordnet werden können. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass eine Einrichtung Mitglied im BTI ist, insbesondere wenn dort mehrere Personen tätig sind.

  3. Das Logo des BTI darf in keiner Weise mit externen Schulungen und Fortbildungen in Verbindung gebracht werden, weder zu Werbezwecken noch auf Schulungsunterlagen, Zertifikaten oder Teilnahmebescheinigungen. Es darf in keiner Weise der Eindruck entstehen, dass der BTI an einer externen Fortbildung beteiligt ist oder diese empfiehlt. Ein Hinweis darauf, dass der BTI eine Fortbildung im Rahmen des Fortbildungskontingents anerkennt, ist gestattet, wenn eine entsprechende Zusage vorliegt und der Bezug eindeutig ersichtlich ist.

  4. Mitglieder, die das Logo zu Werbezwecken oder auf ihrer Homepage verwenden, sind verpflichtet, ihre Daten auf der BTI-Homepage unter „Angebote / Arbeitgeber unserer Mitglieder“ zu veröffentlichen, damit die Mitgliedschaft nachvollziehbar ist.

Hier finden Sie die Regelungen zur Verwendung des BTI-Logos als PDF-Datei.

Unsere Leistungen für Mitglieder

Wir unterstützen die Vernetzung und kollegiale Praxisberatung
Als Vollmitglied erhalten Sie die Fachzeitschrift „tiergestützte“ kostenlos.